So, nun zu dem, was ich dazu zu sagen hätte:
Ich fang mal vorne an…und arbeite mich nach hinten durch.
Als allererstes…wo sind Deine Spiegel?
Dann zu der Maske: Ehrlich gesagt, wenn ich ne 21er machen dürfte, wäre mir persönlich die Maske auch zu heiss. Angefangen beim Licht (ich mein, Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass Dir das jemand mit nur nem Nebel-und Fernlicht abnimmt), aufgehört bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer insbesondere Fussgänger und Radfahrer, durch überstehende Teile. Da bringt Dir eben auch ein Splittergutachten des Materials nichts. Das Ding sieht eben mal krass aus und macht dem Prüfer Angst, da es der Rennleitung eben auch mal sofort auffällt, und so fängt meistens der Weg an, der zur "Stempel-konfiszierung" führt.
Tacho: n geprüfter Tacho? Häh? Wär mir neu. Der Tacho darf nur nicht zu wenig anzeigen, soweit ich das weiss, aber das bring ich noch genau in Erfahrung.
Die Anbaulage ist halt auch denkbar schlecht, aber da wirst und kannst nichts dran ändern wollen. Weiter.
Der Rahmen usw wegen Polierarbeiten …das versteh ich echt nicht. Das hat eigentlich überhaupt keine Eintragungspflicht. Aber wenn Dir da jemand vom tüvi stress machen will, kann er das natürlich (unter anderem begründbar mit §30 StVZO "Beschaffenheit der Fahrzeuge"). Abhilfe? Hmmm…vielleicht durch ein paar Röntgenbilder (wir machen das immer in der Fachhochschule, die haben n Röntgenapparat, das Bild kostet 10EUR) der Schweißnähte, von dem polierten und von nem Originalrahmen (anders kann ich mir da nichts vorstellen, wie Du dem Prüfer das recht machen könntest).
Nun zur Radabdeckung/Heck allgemein:
Die Roten Striche zählen zu Deiner Radabdeckung. Meiner Meinung müsste die „Radabdeckung“ mindestens bis zum blauen vertikalen Pfeil gehen, und höchstens bis zum horizontalen blauen Pfeil.
Auf deutsch, am Kreuz der blauen muss sie enden.

Die Abhilfe dazu sieht natürlich nicht so ganz einfach aus…n neues Heck? Ja, ich weiss das selber…ist verdammt viel arbeit usw….aber anders wird’s nicht gehen, denk ich.
(Das Kennzeichen zählt nicht als Radabdeckung. Tipp: nagel Dir unter das Kennzeichen n Alublech, 2mm dick, dann zählt das auch)
Geprüfte Kennzeichenbeleuchtung und Bremslicht versteht sich ja von selber. Ist ein muss.
Zu den selber-gebastelten Teilen, die aus Original - Verkleidungsteilen bestehen: Daran gibt es grundsätzlich aber überhaupt nichts auszusetzen, weil es sich lediglich um eine Formänderung handelt. Solange die "Formänderung" keine Gefährdung hervorruft (heisst, nicht scharfkantig, usw.) Aber das ist bei Dir ja eigentlich bei den self-made sachen nicht der Fall.
Nun noch was allgemeines zu meinem Statement. Ich will Dir nichts böses, und Dich auch nciht anmachen. Ich will versuchen Dir zu helfen Deine Probleme zu lösen, also versteh das alles bitte nicht falsch.
Das sind die Dinge, die mir Kopfweh bereiten würden.
Gruß
Raigmore
PS: So, und nun lass uns drüber diskutieren, und gemeinsam eine Lösung finden...Tobi kannst Dich ja auch dazu äussern.
Das wird so aussehen: Du (Jochen) bringst Änderungsvorschläge, ich/wir die Paragraphen und Gesetzestexte, so dass wir uns an der "unteren Auslegungskante" der Vorschriften bewegen können. Klingt das fair?