Servus!
Ich hab schon fast das Gefühl mich für unsere Prüfer schämen zu müssen aber hätt dann doch ne frage...
Möcht bei meiner neuen kleinen Drecksau nen 38 DE Abblendscheinwerfer vors Lenkkopflager montiern und links und rechts auf den Kühler die Fernlicht Funzeln.
Zwecks Symmetrie dürfte es ja hinhaun und weiter als 20cm vom Abblendlicht bin ich jeweils links und rechts nicht entfernt.
Anbauhöhe passt auch und abgedeckt werden sie auch nicht.
Ich frag ma in die Runde is das so Zulässig oder nich?
Quasi wie BMW das bei seinen Geiern mit den Nebelscheinwerfern macht, nur eben als Fernlicht.
Gruss
Unklarheit bei Beleuchtungsvorschriften
Unklarheit bei Beleuchtungsvorschriften
Als Gott die Erde schuf fragte er die Steine:
"Steine wollt ihr SCHWABEN sein?"
Darauf antworteten die Steine sehr beschämt:
"Wir würden gerne doch wir sind nicht HART genug!"
"Steine wollt ihr SCHWABEN sein?"
Darauf antworteten die Steine sehr beschämt:
"Wir würden gerne doch wir sind nicht HART genug!"
Re: Unklarheit bei Beleuchtungsvorschriften
Hehe, BMW ist in dem Fall ein schlechter Vergleich - eher die Chopper-Ecke wäre da besser!
Solange Du das Fernlicht an dem DE-Scheinwerfer deaktivierst, ist es zulässig und ok, denn 3 Scheinwerfer vorne haben nur Züge und Straßenbahnen! 2 Fernscheinwerfer sind für sich also völlig ok!
P.S.: Für die Frage hättest Du Dich im Voraus nicht entschuldigen müssen! Da bin ich hier wirklich Schlimmeres gewohnt - wobei es diesbezüglich in letzter Zeit wirklich sehr ruhig ist!

Solange Du das Fernlicht an dem DE-Scheinwerfer deaktivierst, ist es zulässig und ok, denn 3 Scheinwerfer vorne haben nur Züge und Straßenbahnen! 2 Fernscheinwerfer sind für sich also völlig ok!
P.S.: Für die Frage hättest Du Dich im Voraus nicht entschuldigen müssen! Da bin ich hier wirklich Schlimmeres gewohnt - wobei es diesbezüglich in letzter Zeit wirklich sehr ruhig ist!