Bei mir im Typenschein (fahrzeugschein) steht...
Bei mir im Typenschein (fahrzeugschein) steht...
...98dB!! mein auspuff is glaub ich komplett leer und eingetragen.
wie geht sowas? *lol*
p.s. is schon vom vorbesitzer eingetragen..deswegn frag ich.
wie geht sowas? *lol*
p.s. is schon vom vorbesitzer eingetragen..deswegn frag ich.
naja wenn 98db eingetragen ist , ist es doch super.
weil das zählt doch. wenn wir dann noch die 10% toleranz mit beachten , darfst du bis auf 107,8db kommen. ich denke das ist ordentlich.
denk aber dran. bei 107,9db ist der topf weg, und pkt oder oder oder
also meine h1 hat 95db im schein, mit angabe der größe von der öffnung in mm
weil das zählt doch. wenn wir dann noch die 10% toleranz mit beachten , darfst du bis auf 107,8db kommen. ich denke das ist ordentlich.
denk aber dran. bei 107,9db ist der topf weg, und pkt oder oder oder
also meine h1 hat 95db im schein, mit angabe der größe von der öffnung in mm
Roaddog hat geschrieben:.
denk aber dran. bei 107,9db ist der topf weg, und pkt oder oder oder
also meine h1 hat 95db im schein, mit angabe der größe von der öffnung in mm
topf weg?? wieso das? ist 107,9 dB die grenze des erträglichen oder wie? was ist pkt? hab gedacht bei euch steht viel weniger im schein.
- zxr-fightclub
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"leg dem richtigen prüfer nen batzen geld auf den tisch und er trägt dir alles ein". das war zwar einmal, aber manche eintragungen geistern immer noch durch die briefe.
das standgeräusch kann aber meines wissens beim tüv erhöht werden. das ist machbar. das eingetragene fahrgeräusch wert hingegen, darf nicht erhöht werden.

das standgeräusch kann aber meines wissens beim tüv erhöht werden. das ist machbar. das eingetragene fahrgeräusch wert hingegen, darf nicht erhöht werden.
ähmm ohne jetzt genau nachgeschaut zu haben, waren glaube ich die Grenzwerte bis 85 ziemlich hoch und das Standgeräusch kann eigentlich zu laut sein, auf das Fahrtgeräusch kommt es an. (Wenn ich mich zu später Stunde jetzt mal nicht irre) Weiteres steht im § 49 StVZO...aber dort sind die genauen Grenzwerte nicht aufgeführt...
das kuriose ist, daß man bei motorrädern bis bj.89 eine selbstgebaute auspuffanlage eingetragen bekommt- ab bj. 89 gelten die abgasbestimmungen und somit wird´s unerschwinglich. an den gesetzlichen lautstärkengrenzen kommst du in deutschland jedoch nicht vorbei- außer dein teil heisst harley oder stammt noch aus den 50er jahren. hab mich erst kürzlich über das thema mit meiner harley-schmiede unterhalten da ich gerne meine va-anlagen eintragen lassen wollte.
liebe grüße
Andi
liebe grüße
Andi
So, entschuldigt meine Wortwahl, aber den Senf, den ihr da jetzt geschrieben habt, da rollts mir ja die Zehennägel!
Erstens: Grenzwerte von Geräusch existieren nur für das Fahrgeräusch!
Zweitens: Toleranz sind 5dB(A). 3dB(A) für Verschleiß+ 2dB(A) Messtoleranz vom Gerät her. Nix mit %!
Drittens: Selbstgebaute Anlagen kann man auch heute noch eintragen lassen, sofern man Geräuschgutachten macht.
Grenzwerte hier, Seite 54
So nun zur Beziehung zwischen Fahr- und Standgeräusch:
Die Standgeräuschmessung ist nur eine Referenzmessung zur leichteren überprüfung des Fahrgeräusches, und es bestehen für diese keine Grenzwerte.
Wenn jetzt Xaver Xelsbär 100dB(A) unter Standgeräusch eingetragen hat, und unter Fahrgeräusch nur 86dB(A), dann ist das halt so. (komische Paarung, geb ich zu, aber ist ja nur um euch das klarzumachen!)
Aber dieses Moped ist halt im Endeffekt nicht lauter als eine mit eingetragenen 85dB(A) Standgeräusch und Fahrgeräusch 90dB(A). Sogar umgekehrt.
Dieses "kuriose" Standgeräusch (mit dem niemand wirklich was anfangen kann!) dient lediglich für die Polizei / TÜV zur leichteren Überprüfung des Fahrgeräusches, da diese Messungen das Budget jeder Dienststelle überschreiten würde.
Hoffe, das ist euch jetzt ein bischen klarer geworden.
Gruss
Raigmore
Erstens: Grenzwerte von Geräusch existieren nur für das Fahrgeräusch!
Zweitens: Toleranz sind 5dB(A). 3dB(A) für Verschleiß+ 2dB(A) Messtoleranz vom Gerät her. Nix mit %!
Drittens: Selbstgebaute Anlagen kann man auch heute noch eintragen lassen, sofern man Geräuschgutachten macht.
Grenzwerte hier, Seite 54
So nun zur Beziehung zwischen Fahr- und Standgeräusch:
Die Standgeräuschmessung ist nur eine Referenzmessung zur leichteren überprüfung des Fahrgeräusches, und es bestehen für diese keine Grenzwerte.
Wenn jetzt Xaver Xelsbär 100dB(A) unter Standgeräusch eingetragen hat, und unter Fahrgeräusch nur 86dB(A), dann ist das halt so. (komische Paarung, geb ich zu, aber ist ja nur um euch das klarzumachen!)
Aber dieses Moped ist halt im Endeffekt nicht lauter als eine mit eingetragenen 85dB(A) Standgeräusch und Fahrgeräusch 90dB(A). Sogar umgekehrt.
Dieses "kuriose" Standgeräusch (mit dem niemand wirklich was anfangen kann!) dient lediglich für die Polizei / TÜV zur leichteren Überprüfung des Fahrgeräusches, da diese Messungen das Budget jeder Dienststelle überschreiten würde.
Hoffe, das ist euch jetzt ein bischen klarer geworden.
Gruss
Raigmore
Ist schon klar das eigentlich das Fahrgeräusch ausschlaggebend ist.
Trotzdem ist, wie du ja auch erwähnst, für die Messungen der Polizei und Prüfstellen nur die Standgeräuschmessung ausschlaggebend, da eine Fahrgeräuschmessung den Kostenrahmen sprengen würde
Somit ist das Fahrgeräusch für mich auch nicht mehr relevant, deshalb hab ich auch nur das erwähnt
Ich hab nochmal in meinem Schein nachgeschaut, Standgeräusch 99dB(A) bei 7875 1/min und 82dB(A) Fahrgeräusch
Damit hat die österreichische Prüfstelle für die Typengenehmigung im Jahre ´91 dein übertriebenes Beispiel (100dB(A) im Stand und 86dB(A) Fahrgeräusch) noch getoppt, ich weiß ja nicht was die damals geraucht haben bei der Referenzmessung
Mich störts ehrlich gesagt nicht, denn so "darf" ich bei einer Messung bis zu 104dB(A) am Ausdruck stehen haben
Das der Endtopf zugelassen sein sollte ist ja wieder eine andere Geschichte
Trotzdem ist, wie du ja auch erwähnst, für die Messungen der Polizei und Prüfstellen nur die Standgeräuschmessung ausschlaggebend, da eine Fahrgeräuschmessung den Kostenrahmen sprengen würde

Somit ist das Fahrgeräusch für mich auch nicht mehr relevant, deshalb hab ich auch nur das erwähnt

Ich hab nochmal in meinem Schein nachgeschaut, Standgeräusch 99dB(A) bei 7875 1/min und 82dB(A) Fahrgeräusch

Damit hat die österreichische Prüfstelle für die Typengenehmigung im Jahre ´91 dein übertriebenes Beispiel (100dB(A) im Stand und 86dB(A) Fahrgeräusch) noch getoppt, ich weiß ja nicht was die damals geraucht haben bei der Referenzmessung

Mich störts ehrlich gesagt nicht, denn so "darf" ich bei einer Messung bis zu 104dB(A) am Ausdruck stehen haben

Das der Endtopf zugelassen sein sollte ist ja wieder eine andere Geschichte
